AHV-Wissen

AHV-Rente später beziehen

Kann ich meine AHV-Rente später beziehen?

Direkte Antwort

Ja. Sie können den Bezug Ihrer AHV-Altersrente nach dem Erreichen des gesetzlichen Referenzalters aufschieben. Dadurch erhalten Sie Ihre Altersrente später und profitieren als Ausgleich von einer lebenslangen Rentenerhöhung.

Der Aufschub kann sowohl für die gesamte Altersrente als auch für einen Teil der Altersrente erfolgen.

Verständliche Erklärung

Nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters können Sie den Bezug Ihrer Altersrente um mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre aufschieben.

Der Aufschub kann für die gesamte Altersrente oder für einen Anteil zwischen 20 % und 80 % erfolgen. Während der Aufschubsdauer kann der aufgeschobene Anteil einmal reduziert werden. Ein Wechsel von einem Teilaufschub zu einem vollständigen Aufschub ist hingegen nicht möglich.

Die lebenslange Rentenerhöhung richtet sich nach der Dauer des Aufschubs. Ein Aufschub von einem Jahr erhöht die spätere Altersrente um 5,2 %, zwei Jahre um 10,8 % und fünf Jahre um 31,5 %.

Wichtige Ausnahmen und Stolpersteine

Wer seine AHV-Rente aufschieben möchte, muss den Aufschub innerhalb eines Jahres nach Beginn des Rentenanspruchs anmelden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Aufschub nicht mehr möglich.

Nach Ablauf des ersten gesetzlichen Mindestaufschubjahres können Sie Ihre Altersrente grundsätzlich auf einen frei gewählten Folgemonat abrufen.

Häufige Missverständnisse

  • Der Maximalrenten-Irrtum: Viele Personen glauben, dass sich ein Rentenaufschub nicht lohnt, wenn sie bereits Anspruch auf die AHV-Maximalrente haben. Das stimmt nicht. Der gesetzliche Aufschubszuschlag wird zusätzlich auf die berechnete Altersrente gewährt. Dadurch kann die ausbezahlte Altersrente die ordentliche AHV-Maximalrente übersteigen.
  • Weiterarbeiten nach dem Referenzalter: Wer nach dem Referenzalter weiterhin arbeitet, sollte zusätzlich prüfen, welche Möglichkeiten die AHV 21 für die Anrechnung weiterer Beiträge und den Freibetrag vorsieht.

Was jetzt sinnvoll ist

Prüfen Sie frühzeitig, ob ein Rentenaufschub zu Ihrer persönlichen Finanzplanung passt. Insbesondere wenn Sie nach dem Referenzalter weiterhin erwerbstätig sind, lohnt sich eine individuelle Abklärung der finanziellen Auswirkungen.

Rentenzuschlag bei Aufschub der AHV-Rente

Die lebenslange Rentenerhöhung richtet sich nach der Dauer des Aufschubs.

AufschubRentenzuschlag
1 Jahr5,2 %
2 Jahre10,8 %
3 Jahre17,1 %
4 Jahre24,0 %
5 Jahre31,5 %
  • AufschubsdauerMindestens 1 Jahr, höchstens 5 Jahre
  • TeilaufschubZwischen 20 % und 80 % der Altersrente möglich
  • Maximale Rentenerhöhung31,5 % bei einem vollständigen Aufschub von 5 Jahren
  • MaximalrenteDer gesetzliche Aufschubszuschlag erhöht die Altersrente lebenslang. Dadurch kann die ausbezahlte Rente über der ordentlichen AHV-Maximalrente liegen

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