Klarheit über Ihre AHV-Situation
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AHV-Wissen
Frage
Ja. Sie können den Bezug Ihrer AHV-Altersrente nach dem Erreichen des gesetzlichen Referenzalters aufschieben. Dadurch erhalten Sie Ihre Altersrente später und profitieren als Ausgleich von einer lebenslangen Rentenerhöhung.
Der Aufschub kann sowohl für die gesamte Altersrente als auch für einen Teil der Altersrente erfolgen.
Nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters können Sie den Bezug Ihrer Altersrente um mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre aufschieben.
Der Aufschub kann für die gesamte Altersrente oder für einen Anteil zwischen 20 % und 80 % erfolgen. Während der Aufschubsdauer kann der aufgeschobene Anteil einmal reduziert werden. Ein Wechsel von einem Teilaufschub zu einem vollständigen Aufschub ist hingegen nicht möglich.
Die lebenslange Rentenerhöhung richtet sich nach der Dauer des Aufschubs. Ein Aufschub von einem Jahr erhöht die spätere Altersrente um 5,2 %, zwei Jahre um 10,8 % und fünf Jahre um 31,5 %.
Wer seine AHV-Rente aufschieben möchte, muss den Aufschub innerhalb eines Jahres nach Beginn des Rentenanspruchs anmelden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Aufschub nicht mehr möglich.
Nach Ablauf des ersten gesetzlichen Mindestaufschubjahres können Sie Ihre Altersrente grundsätzlich auf einen frei gewählten Folgemonat abrufen.
Häufige Missverständnisse
Prüfen Sie frühzeitig, ob ein Rentenaufschub zu Ihrer persönlichen Finanzplanung passt. Insbesondere wenn Sie nach dem Referenzalter weiterhin erwerbstätig sind, lohnt sich eine individuelle Abklärung der finanziellen Auswirkungen.
Übersicht
Die lebenslange Rentenerhöhung richtet sich nach der Dauer des Aufschubs.
| Aufschub | Rentenzuschlag |
|---|---|
| 1 Jahr | 5,2 % |
| 2 Jahre | 10,8 % |
| 3 Jahre | 17,1 % |
| 4 Jahre | 24,0 % |
| 5 Jahre | 31,5 % |
Aktuelle Richtwerte für 2026
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Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
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Quellen