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AHV-Wissen
Fachlich geprüft: Oktober 2026 · Gültig für 2026
Frage
Die maximale ordentliche AHV-Vollrente beträgt 2026 CHF 2’520 pro Monat. Die minimale Vollrente beträgt CHF 1’260 pro Monat.
Wer von Januar bis Dezember unverändert die Maximalrente erhält und im Dezember Anspruch auf eine Altersrente hat, erhält zwölf Monatsrenten von zusammen CHF 30’240 und eine 13. Altersrente von CHF 2’520. Der Jahresbetrag beträgt in diesem Fall CHF 32’760.
Die 13. Altersrente entspricht allgemein einem Zwölftel der während des betreffenden Kalenderjahres tatsächlich ausgerichteten anrechenbaren Altersrenten. Bei einem unterjährigen Rentenbeginn oder einer Änderung des Rentenbetrags entspricht der Jahresbetrag deshalb nicht einfach dem aktuellen Monatsbetrag mal 13.
Eine Vollrente nach Rentenskala 44 erhält, wer beim Versicherungsfall gleich viele Beitragsjahre wie der eigene Jahrgang aufweist. Häufig sind dies 44 Jahre, je nach Jahrgang können es jedoch weniger sein. Bei unvollständiger Beitragsdauer wird eine Teilrente nach einer Rentenskala von 1 bis 43 berechnet.
Nicht mehr auffüll- oder korrigierbare Beitragslücken können die Rente dauerhaft reduzieren.
Für die maximale Vollrente ist 2026 ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90’720 erforderlich. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften können dieses Einkommen erhöhen, ersetzen jedoch keine fehlenden Beitragsjahre.
Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, wird die Summe ihrer Renten grundsätzlich plafoniert. Bei vollständiger Beitragsdauer beträgt die Plafonierungsgrenze 2026 höchstens CHF 3’780 pro Monat.
Bei unvollständiger Beitragsdauer kann die anwendbare Grenze tiefer sein. Zudem bestehen gesetzliche Ausnahmen. Der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration unterliegt nicht der Plafonierung.
CHF 49’140 sind deshalb nur ein Jahresreferenzwert für eine während des ganzen Jahres unveränderte, zusammen auf CHF 3’780 plafonierte Rentensumme bei bestehendem Dezemberanspruch.
Der IK-Auszug ist eine wichtige Grundlage für die Prüfung von Beitragsjahren, Einkommen und möglichen Lücken. Er enthält jedoch nicht sämtliche Berechnungselemente und ersetzt keine verbindliche Rentenberechnung durch die Ausgleichskasse.
Aktuelle Richtwerte für 2026
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Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen