AHV-Wissen

Wichtige AHV-Fristen und Termine

Fachlich geprüft: Oktober 2026 · Gültig für 2026

Welche AHV-Fristen darf ich nicht verpassen?

Das Wichtigste auf einen Blick

K080 ist eine Übersicht. Sie fasst rechtlich gebundene Fristen und unverbindliche Handlungsempfehlungen zusammen, erzeugt aber keine eigene Frist und berechnet keine persönlichen Termine.

Prüfen Sie bei jedem Eintrag drei Punkte: Auslösendes Ereignis, Dauer oder Stichtag und sichere Bedeutung für Ihr weiteres Vorgehen.

IK-Auszug berichtigen

Auslösendes Ereignis: Zustellung des IK-Auszuges.

Dauer oder Stichtag: Ein Berichtigungsbegehren ist innert 30 Tagen an die Ausgleichskasse zu richten, die das beanstandete Konto führt.

Sichere Einordnung: Die 30 Tage sind verbindlich und keine blosse Empfehlung. Spätere Berichtigungen bei Eintritt des Versicherungsfalls unterliegen strengeren Beweisanforderungen. Einzelheiten erklärt Fehler im IK-Auszug rechtlich einordnen.

AHV-Rente vorbeziehen

Auslösendes Ereignis: Gewünschter Beginn des ganzen oder teilweisen Rentenvorbezugs.

Dauer oder Stichtag: Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Vormonats eingehen, ab dem der Vorbezug beginnen soll.

Sichere Einordnung: Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen. Eine frühere Einreichung kann praktisch sinnvoll sein, ersetzt aber den verbindlichen Stichtag nicht.

AHV-Rente aufschieben

Auslösendes Ereignis: Erreichen des Referenzalters.

Dauer oder Stichtag: Der Aufschub ist innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters zu erklären.

Sichere Einordnung: Nach Ablauf dieser Frist kann der Aufschub nicht nachträglich allein durch eine spätere Erklärung begründet werden.

Geschuldete Beiträge festsetzen

Auslösendes Ereignis: Ablauf des Kalenderjahres, für das Beiträge geschuldet sind.

Dauer oder Stichtag: Beiträge müssen grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach diesem Jahresende durch Verfügung geltend gemacht werden.

Sichere Einordnung: Die Regel betrifft die Festsetzung geschuldeter Beiträge. Davon zu trennen sind bezahlte, aber im IK fehlende oder falsch verbuchte Beiträge. Besondere gesetzliche Fälle bleiben vorbehalten.

Betreuungsgutschriften anmelden

Jährlich anmelden – spätestens innerhalb von fünf Jahren.

Auslösendes Ereignis: Ende des jeweiligen Betreuungsjahres.

Dauer oder Stichtag: Melden Sie die Betreuungsgutschrift grundsätzlich jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse an. Der Anspruch verfällt, wenn die Anmeldung nicht innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf dieses Kalenderjahres erfolgt. Beispiel: Betreuung im Jahr 2021: Anmeldung spätestens bis 31. Dezember 2026.

Sichere Einordnung: Warten Sie nicht bis zur Pensionierung. Ob die Anspruchsvoraussetzungen im konkreten Betreuungsjahr erfüllt sind, ist separat zu prüfen. Prüfen Sie die Einträge regelmässig in Ihrem individuellen Konto (IK).

Splitting nach Scheidung

Auslösendes Ereignis: Rechtskräftige Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.

Dauer oder Stichtag: In den gebundenen Quellen besteht keine allgemeine gesetzliche Antragsfrist für das Splitting nach Scheidung.

Sichere Einordnung: Eine zeitnahe gemeinsame oder individuelle Anmeldung kann die spätere Abwicklung erleichtern, ist aber nicht als gesetzliche Ausschlussfrist darzustellen. Das gesetzliche Verfahren wird durch fehlende Mitwirkung der anderen früheren Person nicht blockiert.

Freiwillige AHV/IV

Auslösendes Ereignis: Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung.

Dauer oder Stichtag: Berechtigte Personen müssen das Beitrittsgesuch innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden einreichen.

Sichere Einordnung: Die Frist gilt nur, wenn die persönlichen Voraussetzungen der freiwilligen AHV/IV erfüllt sind. Nach ihrem Ablauf ist ein verspäteter Beitritt grundsätzlich nicht möglich. Die Voraussetzungen erklärt Freiwillige AHV/IV im Ausland.

Ordentliche AHV-Rente anmelden

Für die ordentliche Rentenanmeldung wird häufig eine frühzeitige Einreichung empfohlen. Eine solche Bearbeitungsempfehlung ist von den oben aufgeführten gesetzlichen Fristen zu trennen. Die erste Zahlung wird unter Erste AHV-Rentenzahlung erklärt.

Was diese Übersicht nicht entscheidet

Diese Seite bestimmt weder Ihren persönlichen Rentenbeginn noch einen Vorbezugs- oder Aufschubentscheid. Wenn Ausgangsdatum, Versicherungsstatus oder anwendbare Regel unklar sind, lassen Sie den Termin von der zuständigen Ausgleichskasse bestätigen.

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Klarheit statt Unsicherheit

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Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.

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