AHV-Wissen

Berechnung der AHV-Rente

Fachlich geprüft: Oktober 2026 · Gültig für 2026

Wie wird die AHV-Rente berechnet?

Direkte Antwort

Die AHV-Altersrente wird nicht aus dem letzten Lohn berechnet. Entscheidend sind die anrechenbare Beitragsdauer und das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen. Dieses umfasst die aufgewerteten Erwerbseinkommen sowie anrechenbare Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Die Gutschriften erhöhen das massgebende Einkommen, ersetzen aber keine fehlenden Beitragsjahre.

Beitragsdauer und Rentenskala

Eine Vollrente nach Rentenskala 44 erhält, wer beim Versicherungsfall gleich viele Beitragsjahre wie der eigene Jahrgang aufweist. Bei unvollständiger Beitragsdauer wird eine Teilrente nach der anwendbaren Rentenskala berechnet.

Splitting und Ehepaarplafond

Einkommen aus gemeinsamen Ehejahren werden bei den gesetzlich vorgesehenen Ereignissen hälftig aufgeteilt und gutgeschrieben. Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, wird die Summe ihrer Renten grundsätzlich plafoniert. Die genaue Obergrenze hängt von den anwendbaren Rentenskalen und möglichen Ausnahmen ab.

IK-Auszug und Rentenvorausberechnung

Der IK-Auszug ist eine wichtige Grundlage, enthält aber nicht sämtliche Berechnungselemente und ersetzt keine Rentenberechnung. Eine Rentenvorausberechnung der Ausgleichskasse oder eine ESCAL-Schätzung ist eine unverbindliche Einschätzung auf Basis der aktuellen Angaben und des geltenden Rechts. Verbindlich wird die Rente erst beim Versicherungsfall berechnet.

Die aktuellen AHV-Referenzwerte 2026 – Mindest- und Maximalrente, Einkommensschwelle und qualifizierter Ehepaarplafond – finden Sie unter Maximale AHV-Rente 2026.

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Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.

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Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.

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