AHV-Wissen

Berechnung der AHV-Rente

Wie wird die AHV-Rente berechnet?

Direkte Antwort

Die AHV-Altersrente wird nicht anhand Ihres letzten Lohns vor der Pensionierung berechnet. Entscheidend ist Ihre gesamte AHV-Biografie seit dem 1. Januar nach Ihrem 20. Geburtstag.

Die Rentenhöhe entsteht aus dem Zusammenspiel von vollständigen Beitragsjahren, dem aufgewerteten durchschnittlichen Erwerbseinkommen, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, dem Splitting bei Ehepaaren sowie möglichen Beitragslücken.

Verständliche Erklärung

Beitragsjahre

Für eine vollständige AHV-Rente müssen grundsätzlich alle Beitragsjahre vorhanden sein. Heute entspricht dies in der Regel 44 Beitragsjahren.

Fehlen Beitragsjahre, wird die AHV-Rente in der Regel dauerhaft gekürzt. Bei der heutigen Rentenskala entspricht ein fehlendes Beitragsjahr ungefähr 1/44 der vollen Altersrente.

Der IK-Auszug zeigt, ob für die relevanten Lebensjahre Beiträge oder anrechenbare Zeiten erfasst wurden.

Durchschnittliches Erwerbseinkommen

Massgebend ist nicht der letzte Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen über die gesamte Versicherungsdauer.

Frühere Einkommen werden nach gesetzlichen Regeln aufgewertet. Dadurch berücksichtigt die AHV, dass Einkommen aus früheren Jahren nicht direkt mit heutigen Einkommen vergleichbar sind.

Je höher dieses aufgewertete durchschnittliche Erwerbseinkommen ist, desto höher fällt grundsätzlich die AHV-Rente aus.

Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Wenn Sie Kinder unter 16 Jahren erzogen oder pflegebedürftige nahe Angehörige betreut haben, können Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften berücksichtigt werden.

Diese Gutschriften erhöhen das massgebende durchschnittliche Einkommen und können die spätere AHV-Rente verbessern. Sie ersetzen jedoch keine fehlenden Beitragsjahre.

Splitting bei Ehepaaren

Bei verheirateten oder geschiedenen Personen werden die während der Ehe erzielten Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen zusammengerechnet und je zur Hälfte auf beide Personen aufgeteilt.

Dieses Splitting kann die spätere Rentenberechnung deutlich beeinflussen. Es wird insbesondere bei Scheidung oder beim Rentenfall durchgeführt.

Wichtig: Die beiden AHV-Renten eines Ehepaars dürfen zusammen höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente betragen. Wird diese Obergrenze überschritten, werden die Renten anteilsmässig gekürzt.

Wichtige Ausnahmen

Die Rentenhöhe richtet sich immer nach der individuellen AHV-Biografie. Deshalb können sich selbst bei ähnlichem Einkommen unterschiedliche Renten ergeben.

Was jetzt sinnvoll ist

Prüfen Sie Ihren IK-Auszug frühzeitig.

Kontrollieren Sie insbesondere:

  • ob alle Beitragsjahre vollständig vorhanden sind
  • ob sämtliche Einkommen korrekt verbucht wurden
  • ob mögliche Beitragslücken bestehen
  • ob Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften berücksichtigt werden können
  • ob Ehe, Scheidung oder Verwitwung für die Rentenberechnung relevant sein könnten

So erkennen Sie frühzeitig, ob Ihre AHV-Biografie vollständig ist oder ob eine Abklärung mit der Ausgleichskasse sinnvoll ist.

  • Vollständige Beitragsjahregrundsätzlich 44 Jahre
  • Maximale AHV-EinzelrenteCHF 2'520 pro Monat (2026)
  • Jahresbetrag mit 13. AHV-RenteCHF 32'760
  • Durchschnittliches Jahreseinkommen für MaximalrenteCHF 90'720 (Stand 2026)
  • Ehepaarplafonierungmaximal CHF 3'780 pro Monat

Wobei FINAURA Sie unterstützt

Klarheit statt Unsicherheit

Klarheit über Ihre AHV-Situation

FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.

Auffälligkeiten verständlich erklärt

Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.

Brief bei Bedarf

Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.

Datenschutzfreundlich prüfen

Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.

↑ Nach oben