Klarheit über Ihre AHV-Situation
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AHV-Wissen
Frage
Die AHV-Altersrente wird nicht anhand Ihres letzten Lohns vor der Pensionierung berechnet. Entscheidend ist Ihre gesamte AHV-Biografie seit dem 1. Januar nach Ihrem 20. Geburtstag.
Die Rentenhöhe entsteht aus dem Zusammenspiel von vollständigen Beitragsjahren, dem aufgewerteten durchschnittlichen Erwerbseinkommen, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, dem Splitting bei Ehepaaren sowie möglichen Beitragslücken.
Für eine vollständige AHV-Rente müssen grundsätzlich alle Beitragsjahre vorhanden sein. Heute entspricht dies in der Regel 44 Beitragsjahren.
Fehlen Beitragsjahre, wird die AHV-Rente in der Regel dauerhaft gekürzt. Bei der heutigen Rentenskala entspricht ein fehlendes Beitragsjahr ungefähr 1/44 der vollen Altersrente.
Der IK-Auszug zeigt, ob für die relevanten Lebensjahre Beiträge oder anrechenbare Zeiten erfasst wurden.
Massgebend ist nicht der letzte Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen über die gesamte Versicherungsdauer.
Frühere Einkommen werden nach gesetzlichen Regeln aufgewertet. Dadurch berücksichtigt die AHV, dass Einkommen aus früheren Jahren nicht direkt mit heutigen Einkommen vergleichbar sind.
Je höher dieses aufgewertete durchschnittliche Erwerbseinkommen ist, desto höher fällt grundsätzlich die AHV-Rente aus.
Wenn Sie Kinder unter 16 Jahren erzogen oder pflegebedürftige nahe Angehörige betreut haben, können Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften berücksichtigt werden.
Diese Gutschriften erhöhen das massgebende durchschnittliche Einkommen und können die spätere AHV-Rente verbessern. Sie ersetzen jedoch keine fehlenden Beitragsjahre.
Bei verheirateten oder geschiedenen Personen werden die während der Ehe erzielten Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen zusammengerechnet und je zur Hälfte auf beide Personen aufgeteilt.
Dieses Splitting kann die spätere Rentenberechnung deutlich beeinflussen. Es wird insbesondere bei Scheidung oder beim Rentenfall durchgeführt.
Wichtig: Die beiden AHV-Renten eines Ehepaars dürfen zusammen höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente betragen. Wird diese Obergrenze überschritten, werden die Renten anteilsmässig gekürzt.
Die Rentenhöhe richtet sich immer nach der individuellen AHV-Biografie. Deshalb können sich selbst bei ähnlichem Einkommen unterschiedliche Renten ergeben.
Prüfen Sie Ihren IK-Auszug frühzeitig.
Kontrollieren Sie insbesondere:
So erkennen Sie frühzeitig, ob Ihre AHV-Biografie vollständig ist oder ob eine Abklärung mit der Ausgleichskasse sinnvoll ist.
Aktuelle Richtwerte für 2026
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Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen