Klarheit über Ihre AHV-Situation
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AHV-Wissen
Frage
AHV-pflichtig sind grundsätzlich Einkommen, die aus einer Erwerbstätigkeit stammen. Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung einer Zahlung, sondern wie sie sozialversicherungsrechtlich eingeordnet wird.
Bei unselbständig Erwerbstätigen bildet der massgebende Lohn die Grundlage für die AHV-Beiträge. Dazu gehören insbesondere:
Der Arbeitgeber zieht die Beiträge in der Regel direkt vom Lohn ab und rechnet sie mit der zuständigen Ausgleichskasse ab.
Selbständigerwerbende bezahlen Beiträge auf dem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Die Ausgleichskasse setzt dieses Einkommen auf Grundlage der Angaben der Steuerbehörden und der sozialversicherungsrechtlichen Berechnung fest.
Ob eine Tätigkeit als selbständig oder unselbständig gilt, entscheidet die Ausgleichskasse anhand der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Bezeichnung in einem Vertrag ist dafür nicht allein massgebend.
Für geringfügige Löhne gilt eine gesetzliche Freigrenze. Wird diese nicht überschritten, werden Beiträge grundsätzlich nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben. Den aktuell geltenden Grenzbetrag finden Sie unter aktuelle Richtwerte.
Für Tätigkeiten in Privathaushalten sowie für bestimmte Tätigkeiten im Kunst- und Kulturbereich gelten besondere Regeln. Deshalb sollte bei solchen Beschäftigungen nicht allein auf die allgemeine Freigrenze abgestellt werden.
Nicht jedes Einkommen im steuerlichen oder alltäglichen Sinn ist AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. In der Regel nicht als Erwerbseinkommen gelten insbesondere:
Bei Inhaberinnen und Inhabern von Kapitalgesellschaften kann die Abgrenzung zwischen Lohn und Dividende besonders wichtig sein. Eine ungewöhnlich hohe Dividende bei gleichzeitig unangemessen tiefem Lohn kann sozialversicherungsrechtlich überprüft werden.
AHV-pflichtige Erwerbseinkommen werden im Individuellen Konto (IK) erfasst und beeinflussen zusammen mit den Beitragsjahren die spätere Rentenberechnung. Fehlen beitragspflichtige Einkommen oder wurden sie falsch abgerechnet, sollte dies mit der zuständigen Ausgleichskasse geklärt werden.
Aktuelle Richtwerte für 2026
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
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Quellen