Klarheit über Ihre AHV-Situation
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
AHV-Wissen
Frage
Wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, sind Sie selbst für die Anmeldung bei der Ausgleichskasse und für die Finanzierung Ihrer AHV-, IV- und EO-Beiträge verantwortlich.
Entscheidend sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
> Achtung Scheinselbständigkeit: Eine Tätigkeit kann trotz Vertrag als unselbständig eingestuft werden.
Ihre Ausgleichskasse prüft Ihren Einzelfall und entscheidet anhand Ihrer konkreten Tätigkeit, ob Sie als selbständigerwerbend gelten.
Die AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende werden aufgrund des Reineinkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit gemäss Steuerveranlagung berechnet. Während des Jahres bezahlen Sie Akontobeiträge. Nach der definitiven Steuerveranlagung erfolgt die Schlussabrechnung.
Nicht oder verspätet bezahlte AHV-Beiträge können zu Beitragslücken oder Nachzahlungen führen.
Zuständig ist Ihre Ausgleichskasse. Je nach Anschluss ist dies eine kantonale Ausgleichskasse oder eine Verbandsausgleichskasse.
Prüfen Sie Ihren IK-Auszug regelmässig und kontrollieren Sie, ob sämtliche Beitragsjahre korrekt erfasst wurden.
Aktuelle Richtwerte für 2026
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen