AHV-Wissen

AHV bei Selbständigkeit

Wie funktioniert die AHV bei Selbständigkeit?

Direkte Antwort

Wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, sind Sie selbst für die Anmeldung bei der Ausgleichskasse und für die Finanzierung Ihrer AHV-, IV- und EO-Beiträge verantwortlich.

Verständliche Erklärung

Entscheidend sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

  • Arbeiten unter eigenem Namen
  • Arbeiten auf eigene Rechnung
  • Eigenes wirtschaftliches Risiko
  • Unabhängige Organisation der Arbeit

> Achtung Scheinselbständigkeit: Eine Tätigkeit kann trotz Vertrag als unselbständig eingestuft werden.

Ihre Ausgleichskasse prüft Ihren Einzelfall und entscheidet anhand Ihrer konkreten Tätigkeit, ob Sie als selbständigerwerbend gelten.

Die AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende werden aufgrund des Reineinkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit gemäss Steuerveranlagung berechnet. Während des Jahres bezahlen Sie Akontobeiträge. Nach der definitiven Steuerveranlagung erfolgt die Schlussabrechnung.

Wichtige Ausnahmen

Nicht oder verspätet bezahlte AHV-Beiträge können zu Beitragslücken oder Nachzahlungen führen.

Zuständig ist Ihre Ausgleichskasse. Je nach Anschluss ist dies eine kantonale Ausgleichskasse oder eine Verbandsausgleichskasse.

Was jetzt sinnvoll ist

Prüfen Sie Ihren IK-Auszug regelmässig und kontrollieren Sie, ob sämtliche Beitragsjahre korrekt erfasst wurden.

  • AHV-MindestbeitragCHF 530.– pro Kalenderjahr (2026)
  • Maximaler Beitragssatz10,0 % des massgebenden Erwerbseinkommens

Wobei FINAURA Sie unterstützt

Klarheit statt Unsicherheit

Klarheit über Ihre AHV-Situation

FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.

Auffälligkeiten verständlich erklärt

Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.

Brief bei Bedarf

Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.

Datenschutzfreundlich prüfen

Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.

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