Klarheit über Ihre AHV-Situation
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
AHV-Wissen
Frage
Die AHV und die Säule 3a sind zwei unterschiedliche Bestandteile des Schweizer Drei-Säulen-Systems. Die AHV bildet die staatliche Grundvorsorge. Mit der Säule 3a kann eine erwerbstätige Person freiwillig zusätzliches Vorsorgekapital aufbauen.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zur 1. Säule. Sie soll zusammen mit weiteren Leistungen der staatlichen Vorsorge den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall angemessen decken.
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist grundsätzlich in der AHV versichert und beitragspflichtig. Die laufenden Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand finanzieren die aktuellen AHV-Leistungen.
Die Altersleistung wird grundsätzlich als monatliche Rente ausgerichtet. Ihre Höhe richtet sich insbesondere nach den anrechenbaren Beitragsjahren und dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen.
Die Säule 3a gehört zur privaten Vorsorge der 3. Säule. Sie ist freiwillig und ermöglicht Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen, eigenes Vorsorgekapital aufzubauen.
Einzahlungen können innerhalb der gesetzlichen Grenzen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das Guthaben bleibt grundsätzlich bis zu einem gesetzlich vorgesehenen Bezugsgrund gebunden.
Die Leistung hängt vom persönlich angesparten Guthaben und dessen Entwicklung ab. Beim Bezug wird das vorhandene Kapital ausbezahlt; eine lebenslange Rente ist nicht automatisch vorgesehen.
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen