AHV-Wissen

Unterschied zwischen AHV und IV

Was ist der Unterschied zwischen AHV und IV?

Direkte Antwort

Die AHV und die IV gehören beide zur 1. Säule der Schweizer Sozialversicherung. Sie decken jedoch unterschiedliche Risiken ab: Die AHV erbringt Leistungen wegen Alter oder Tod, die IV wegen einer gesundheitlich bedingten Invalidität.

Verständliche Erklärung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung dient der finanziellen Grundsicherung im Alter und beim Tod einer versicherten Person. Sie erbringt insbesondere Altersrenten sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen.

AHV-Leistungen werden somit nicht wegen einer gesundheitlichen Einschränkung ausgerichtet, sondern weil das Referenzalter erreicht ist oder eine versicherte Person verstorben ist.

Wichtige Ausnahmen

Die Invalidenversicherung unterstützt Personen, deren Erwerbsfähigkeit oder Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich längerfristig eingeschränkt ist. Ursache können insbesondere Krankheit, Unfall oder ein Geburtsgebrechen sein.

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung allein führt nicht automatisch zu einer IV-Rente. Die IV prüft zuerst, ob die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden kann. Deshalb gilt der Grundsatz Eingliederung vor Rente. Eine IV-Rente kommt erst infrage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht ausreichend zum Ziel führen.

Was jetzt sinnvoll ist

  • AHV: Leistungen aufgrund von Alter oder Tod
  • IV: Leistungen aufgrund einer gesundheitlich bedingten Invalidität

Invalidität ist daher nicht dasselbe wie Alter. Eine Person kann vor dem Referenzalter Leistungen der IV erhalten. Umgekehrt entsteht ein Anspruch auf eine AHV-Altersrente grundsätzlich aufgrund des erreichten Referenzalters und nicht aufgrund des Gesundheitszustands.

AHV und IV bilden zusammen einen zentralen Teil der 1. Säule. Erwerbstätige und ihre Arbeitgeber finanzieren beide Versicherungen unter anderem über Beiträge auf dem Erwerbseinkommen. Auch Nichterwerbstätige können beitragspflichtig sein.

Die beiden Versicherungen ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht. Welche Versicherung zuständig ist, richtet sich danach, ob Leistungen wegen Alter oder Tod oder wegen einer gesundheitlich bedingten Invalidität geprüft werden.

  • AHVSichert finanziell gegen die Folgen von Alter und Tod ab
  • IVUnterstützt bei einer gesundheitlich bedingten Invalidität
  • Grundsatz der IVEingliederung vor Rente
  • GemeinsamkeitBeide gehören zur 1. Säule und werden unter anderem über AHV/IV-Beiträge finanziert

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