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AHV-Wissen
Frage
Die AHV und die IV gehören beide zur 1. Säule der Schweizer Sozialversicherung. Sie decken jedoch unterschiedliche Risiken ab: Die AHV erbringt Leistungen wegen Alter oder Tod, die IV wegen einer gesundheitlich bedingten Invalidität.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung dient der finanziellen Grundsicherung im Alter und beim Tod einer versicherten Person. Sie erbringt insbesondere Altersrenten sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen.
AHV-Leistungen werden somit nicht wegen einer gesundheitlichen Einschränkung ausgerichtet, sondern weil das Referenzalter erreicht ist oder eine versicherte Person verstorben ist.
Die Invalidenversicherung unterstützt Personen, deren Erwerbsfähigkeit oder Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich längerfristig eingeschränkt ist. Ursache können insbesondere Krankheit, Unfall oder ein Geburtsgebrechen sein.
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung allein führt nicht automatisch zu einer IV-Rente. Die IV prüft zuerst, ob die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden kann. Deshalb gilt der Grundsatz Eingliederung vor Rente. Eine IV-Rente kommt erst infrage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht ausreichend zum Ziel führen.
Invalidität ist daher nicht dasselbe wie Alter. Eine Person kann vor dem Referenzalter Leistungen der IV erhalten. Umgekehrt entsteht ein Anspruch auf eine AHV-Altersrente grundsätzlich aufgrund des erreichten Referenzalters und nicht aufgrund des Gesundheitszustands.
AHV und IV bilden zusammen einen zentralen Teil der 1. Säule. Erwerbstätige und ihre Arbeitgeber finanzieren beide Versicherungen unter anderem über Beiträge auf dem Erwerbseinkommen. Auch Nichterwerbstätige können beitragspflichtig sein.
Die beiden Versicherungen ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht. Welche Versicherung zuständig ist, richtet sich danach, ob Leistungen wegen Alter oder Tod oder wegen einer gesundheitlich bedingten Invalidität geprüft werden.
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Quellen