AHV-Wissen

AHV bei Auswanderung

Was passiert mit meiner AHV, wenn ich aus der Schweiz auswandere?

Direkte Antwort

Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, endet in der Regel die obligatorische AHV-Versicherung in der Schweiz. Die bis dahin erworbenen Beitragsjahre und Einkommen bleiben jedoch auf Ihrem Individuellen Konto (IK) gespeichert und gehen nicht verloren.

Die entscheidende geografische Weiche

  • EU-/EFTA-Länder (z. B. Deutschland, Frankreich, Spanien oder Österreich): Eine freiwillige Weiterversicherung in der Schweizer AHV ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Drittstaaten (z. B. USA, Thailand oder Vereinigte Arabische Emirate): Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der freiwilligen AHV beitreten und Beitragslücken vermeiden.

Bleiben meine bisherigen AHV-Beiträge erhalten?

Alle bisher geleisteten Beiträge bleiben gespeichert und werden später für die Berechnung Ihrer Schweizer AHV-Rente berücksichtigt.

Muss ich nach der Auswanderung weiter AHV-Beiträge bezahlen?

Das hängt von Ihrem neuen Wohnsitz, Ihrer Erwerbstätigkeit und den anwendbaren Sozialversicherungsabkommen ab.

Kann ich freiwillig in der AHV bleiben?

Bei einer Auswanderung in einen Drittstaat kann dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dafür gelten insbesondere eine fünfjährige Vorversicherungszeit, eine Anmeldung innerhalb von sechs Monaten und ein Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA.

Erhalte ich meine AHV-Rente später auch im Ausland?

Ja. Ordentliche AHV-Altersrenten können grundsätzlich weltweit überwiesen werden. Ergänzungsleistungen (EL) werden hingegen grundsätzlich nur bei Wohnsitz in der Schweiz ausgerichtet.

Kann ich meine AHV-Beiträge zurückfordern?

Eine Rückerstattung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und hängt insbesondere von Ihrer Staatsangehörigkeit sowie dem Zielland ab.

Welche Stelle ist zuständig?

Für viele AHV-Angelegenheiten von Personen mit Wohnsitz im Ausland – insbesondere die freiwillige AHV sowie zahlreiche Rentenangelegenheiten – ist die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf zuständig. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Versicherte mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz.

Was jetzt sinnvoll ist

Vor einer Auswanderung lohnt es sich, den eigenen IK-Auszug sorgfältig zu prüfen. Fehlende Beitragsjahre oder verpasste Fristen können die spätere AHV-Rente dauerhaft reduzieren.

  • Entscheidender UnterschiedFür EU-/EFTA-Staaten gelten andere Regeln als für Drittstaaten
  • Anmeldefrist6 Monate nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen AHV-Versicherung
  • AHV-Rente im AuslandOrdentliche AHV-Renten können grundsätzlich weltweit ausbezahlt werden; Ergänzungsleistungen nur bei Wohnsitz in der Schweiz

Wobei FINAURA Sie unterstützt

Klarheit statt Unsicherheit

Klarheit über Ihre AHV-Situation

FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.

Auffälligkeiten verständlich erklärt

Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.

Brief bei Bedarf

Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.

Datenschutzfreundlich prüfen

Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.

↑ Nach oben