Klarheit über Ihre AHV-Situation
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AHV-Wissen
Frage
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, endet in der Regel die obligatorische AHV-Versicherung in der Schweiz. Die bis dahin erworbenen Beitragsjahre und Einkommen bleiben jedoch auf Ihrem Individuellen Konto (IK) gespeichert und gehen nicht verloren.
Alle bisher geleisteten Beiträge bleiben gespeichert und werden später für die Berechnung Ihrer Schweizer AHV-Rente berücksichtigt.
Das hängt von Ihrem neuen Wohnsitz, Ihrer Erwerbstätigkeit und den anwendbaren Sozialversicherungsabkommen ab.
Bei einer Auswanderung in einen Drittstaat kann dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dafür gelten insbesondere eine fünfjährige Vorversicherungszeit, eine Anmeldung innerhalb von sechs Monaten und ein Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA.
Ja. Ordentliche AHV-Altersrenten können grundsätzlich weltweit überwiesen werden. Ergänzungsleistungen (EL) werden hingegen grundsätzlich nur bei Wohnsitz in der Schweiz ausgerichtet.
Eine Rückerstattung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und hängt insbesondere von Ihrer Staatsangehörigkeit sowie dem Zielland ab.
Für viele AHV-Angelegenheiten von Personen mit Wohnsitz im Ausland – insbesondere die freiwillige AHV sowie zahlreiche Rentenangelegenheiten – ist die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf zuständig. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Versicherte mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz.
Vor einer Auswanderung lohnt es sich, den eigenen IK-Auszug sorgfältig zu prüfen. Fehlende Beitragsjahre oder verpasste Fristen können die spätere AHV-Rente dauerhaft reduzieren.
Aktuelle Richtwerte für 2026
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen