Klarheit über Ihre AHV-Situation
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
AHV-Wissen
Frage
Die freiwillige AHV/IV ermöglicht bestimmten Personen, ihre Versicherung nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen AHV/IV weiterzuführen. Sie steht jedoch nicht allen Personen offen, die die Schweiz verlassen.
Ein Beitritt ist grundsätzlich möglich, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind:
Wer weiterhin der obligatorischen AHV untersteht, benötigt keine freiwillige Versicherung. Auch Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat können der freiwilligen AHV grundsätzlich nicht beitreten, da für sie die Koordinationsregeln zwischen der Schweiz und der EU/EFTA gelten.
Nach Ablauf der zwölfmonatigen Beitrittsfrist ist ein Beitritt grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Frist sollte deshalb bereits vor oder unmittelbar nach dem Wegzug geprüft werden.
Der IK-Auszug zeigt die bisher verbuchten Beitragszeiten und Einkommen. Er hilft bei der Prüfung, ob die fünfjährige Vorversicherungsdauer erfüllt sein könnte, ersetzt aber nicht die formelle Beurteilung durch die zuständige Schweizer Vertretung oder Ausgleichskasse.
Aktuelle Richtwerte für 2026
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen