Klarheit über Ihre AHV-Situation
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AHV-Wissen
Frage
Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Danach erfolgt die Auszahlung jeweils einmal jährlich zusammen mit der AHV-Altersrente für den Monat Dezember. Sie ist kein zusätzlicher monatlicher Rentenbetrag, sondern ein jährlicher Zuschlag.
Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Danach wird der jährliche Zuschlag jeweils zusammen mit der AHV-Altersrente für den Monat Dezember ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die zuständige Ausgleichskasse.
Eine separate Anmeldung für die 13. AHV-Rente ist nicht erforderlich, sofern ein Anspruch auf eine AHV-Altersrente besteht.
Anspruch haben grundsätzlich Personen, die im Monat Dezember Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben. Die Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Beginnt der Rentenbezug im Laufe des Jahres, richtet sich die Höhe des jährlichen Zuschlags nach den gesetzlichen Vorgaben und den im betreffenden Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten.
Die 13. AHV-Rente entspricht grundsätzlich einem Zwölftel der im betreffenden Kalenderjahr ausbezahlten ordentlichen AHV-Altersrente.
Die Berechnung erfolgt durch die zuständige Ausgleichskasse nach den gesetzlichen Vorschriften.
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen