AHV-Wissen

AHV-Rente anmelden

Fachlich geprüft: Oktober 2026 · Gültig für 2026

Wann muss ich die AHV-Rente anmelden?

Direkte Antwort

Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Reichen Sie die Anmeldung für den ordentlichen Bezug etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters ein.

Was gilt beim Rentenvorbezug?

Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Vormonats eingehen, ab dem Sie die ganze Altersrente oder einen Anteil davon vorbeziehen möchten. Die Auszahlung ist frühestens ab dem Folgemonat der Anmeldung möglich. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.

Was gilt beim Rentenaufschub?

Erklären Sie den Aufschub spätestens innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters. Die zulässige Aufschubdauer beträgt mindestens ein und höchstens fünf Jahre.

  • Empfohlener AnmeldezeitpunktEtwa 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn
  • Frist beim RentenvorbezugSpätestens am letzten Tag des Vormonats; Auszahlung frühestens ab dem Folgemonat und keine rückwirkende Anmeldung
  • Dauer des RentenaufschubsMindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre
  • Erklärung des RentenaufschubsSpätestens innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters

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