Klarheit über Ihre AHV-Situation
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AHV-Wissen
Fachlich geprüft: Oktober 2026 · Gültig für 2026
Frage
Ehepaare erhalten zwei Einzelrenten, keine gemeinsame Ehepaarrente. Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, werden die Einzelrenten zunächst berechnet. Übersteigt ihre Summe die im Einzelfall anwendbare Plafonierungsgrenze, werden beide Renten entsprechend gekürzt.
Der 150-Prozent-Plafond ist der gesetzliche Grundsatz. Bei vollständiger Beitragsdauer kann die Summe der beiden Vollrenten bis zu 150 % der maximalen Vollrente betragen. Bei unvollständiger Beitragsdauer beziehungsweise Teilrentenskalen kann die anwendbare Grenze tiefer sein.
Unverheiratete Paare unterliegen diesem Ehepaarplafond nicht. Erfüllen beide Personen unabhängig voneinander die Voraussetzungen für die Maximalrente, können ihre beiden Einzelrenten rechnerisch zusammen 200 % einer maximalen Einzelrente erreichen.
Beim Splitting werden die relevanten Einkommen aus den gesetzlich erfassten Ehejahren bei bestimmten gesetzlichen Ereignissen geteilt und beiden Personen je zur Hälfte gutgeschrieben. Das Splitting erfolgt nicht laufend während der Ehe und bedeutet nicht, dass Einkommen oder Renten einfach zusammengezählt werden.
Wird zunächst nur eine Person rentenberechtigt, werden die Einkommen vorerst ungeteilt berücksichtigt. Werden später beide Personen rentenberechtigt, werden die Renten unter Berücksichtigung des Splittings neu berechnet.
Nach den gesetzlichen Regeln erfolgt insbesondere keine Plafonierung, wenn der gemeinsame Haushalt durch einen richterlichen Entscheid aufgehoben wurde, bei bestimmten Kombinationen von Alters- und Invalidenrenten oder wenn ein Teilvorbezug die Rentensumme unter der anwendbaren Grenze belässt.
Der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration unterliegt nicht der Plafonierung.
Die aktuellen AHV-Referenzwerte 2026, einschliesslich des qualifizierten Ehepaarplafonds, finden Sie unter Maximale AHV-Rente 2026.
Wie stark die Plafonierung wirkt, hängt von den individuellen Renten, Beitragsdauern, Rentenskalen und möglichen Ausnahmen ab. Eine verbindliche Berechnung erhalten Sie von der zuständigen Ausgleichskasse.
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen