AHV-Wissen

AHV für Ehepaare

Warum bekommen Ehepaare weniger AHV?

Direkte Antwort

Jede Person erhält grundsätzlich eine eigene AHV-Rente. Sind beide Ehepartner rentenberechtigt, begrenzt das Gesetz die Summe der beiden Renten jedoch auf 150 % der maximalen Einzelrente. Diese Begrenzung wird als Plafonierung bezeichnet. Dadurch können Ehepaare zusammen höchstens 150 % der maximalen Einzelrente erhalten. Unverheiratete Paare hingegen können zusammen bis zu 200 % erreichen, wenn beide Anspruch auf die maximale AHV-Rente haben.

Verständliche Erklärung

Die AHV berechnet die Altersrente für jede Person grundsätzlich einzeln. Wichtig sind vor allem:

  • vollständige Beitragsjahre
  • das durchschnittliche AHV-pflichtige Einkommen
  • allfällige Beitragslücken
  • Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Beitragsjahre und Einkommen bleiben auch bei Ehepaaren entscheidend. Die Plafonierung greift erst, wenn die Summe beider berechneten Einzelrenten über der gesetzlichen Obergrenze liegt. Plafonierung bei Ehepaaren Beziehen beide Ehepartner gleichzeitig eine AHV-Altersrente, wird die gemeinsame Rentensumme auf maximal 150 % der maximalen Einzelrente begrenzt. Für 2026 bedeutet das:

  • Maximale Einzelrente: CHF 2'520 pro Monat
  • Maximale Ehepaar-Rente: CHF 3'780 pro Monat
  • Zwei unverheiratete Personen: zusammen bis zu CHF 5'040 pro Monat

Während der Ehe erzielte AHV-pflichtige Einkommen werden bei der Rentenberechnung grundsätzlich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt (Splitting). Erziehungs- und Betreuungsgutschriften werden ebenfalls berücksichtigt. Die Plafonierung wird oft als Nachteil wahrgenommen. Gleichzeitig kennt die AHV für Ehepaare Schutzmechanismen, etwa Hinterlassenenleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowie den Beitragsschutz für nichterwerbstätige Ehepartner.

Wichtige Ausnahmen und Stolpersteine

Ob und wie stark die Plafonierung in Ihrem Fall wirkt, hängt von Ihrer persönlichen Beitragsdauer, Ihren Einkommen und der Situation Ihres Ehepartners ab. Eine individuelle Rentenberechnung lässt sich daraus nicht ableiten.

Was jetzt sinnvoll ist

Prüfen Sie Ihren AHV- bzw. IK-Auszug regelmässig. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausgleichskasse.

  • Maximale EinzelrenteCHF 2'520 pro Monat
  • Maximale Ehepaar-RenteCHF 3'780 pro Monat (150 %)

Wobei FINAURA Sie unterstützt

Klarheit statt Unsicherheit

Klarheit über Ihre AHV-Situation

FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.

Auffälligkeiten verständlich erklärt

Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.

Brief bei Bedarf

Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.

Datenschutzfreundlich prüfen

Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.

↑ Nach oben