Klarheit über Ihre AHV-Situation
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AHV-Wissen
Frage
Jede Person erhält grundsätzlich eine eigene AHV-Rente. Sind beide Ehepartner rentenberechtigt, begrenzt das Gesetz die Summe der beiden Renten jedoch auf 150 % der maximalen Einzelrente. Diese Begrenzung wird als Plafonierung bezeichnet. Dadurch können Ehepaare zusammen höchstens 150 % der maximalen Einzelrente erhalten. Unverheiratete Paare hingegen können zusammen bis zu 200 % erreichen, wenn beide Anspruch auf die maximale AHV-Rente haben.
Die AHV berechnet die Altersrente für jede Person grundsätzlich einzeln. Wichtig sind vor allem:
Beitragsjahre und Einkommen bleiben auch bei Ehepaaren entscheidend. Die Plafonierung greift erst, wenn die Summe beider berechneten Einzelrenten über der gesetzlichen Obergrenze liegt. Plafonierung bei Ehepaaren Beziehen beide Ehepartner gleichzeitig eine AHV-Altersrente, wird die gemeinsame Rentensumme auf maximal 150 % der maximalen Einzelrente begrenzt. Für 2026 bedeutet das:
Während der Ehe erzielte AHV-pflichtige Einkommen werden bei der Rentenberechnung grundsätzlich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt (Splitting). Erziehungs- und Betreuungsgutschriften werden ebenfalls berücksichtigt. Die Plafonierung wird oft als Nachteil wahrgenommen. Gleichzeitig kennt die AHV für Ehepaare Schutzmechanismen, etwa Hinterlassenenleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowie den Beitragsschutz für nichterwerbstätige Ehepartner.
Ob und wie stark die Plafonierung in Ihrem Fall wirkt, hängt von Ihrer persönlichen Beitragsdauer, Ihren Einkommen und der Situation Ihres Ehepartners ab. Eine individuelle Rentenberechnung lässt sich daraus nicht ableiten.
Prüfen Sie Ihren AHV- bzw. IK-Auszug regelmässig. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausgleichskasse.
Aktuelle Richtwerte für 2026
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Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
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Quellen