AHV-Wissen

AHV-Beiträge bei Krankheit

Fachlich geprüft: Oktober 2026 · Gültig für 2026

Muss ich AHV-Beiträge bezahlen, wenn ich krank bin?

Direkte Antwort

Entscheidend ist nicht die Krankheit an sich, sondern wer welche Zahlung leistet. Eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kann massgebender AHV-Lohn sein. Eine qualifizierende Leistung des Krankentaggeldversicherers ist dagegen kein massgebender AHV-Lohn.

Gemischte Zahlungen trennen

Bezahlt der Versicherer ein Taggeld und ergänzt der Arbeitgeber diesen Betrag, müssen die Bestandteile getrennt betrachtet werden. Wo die Voraussetzungen erfüllt sind, ist nur der Arbeitgeberzuschuss beitragspflichtiger Lohn; die qualifizierende Versicherungsleistung bleibt ausserhalb des massgebenden Lohns.

Beitragspflicht und Beitragslücke sind eigene Fragen

Aus der Zahlungsart folgt nicht automatisch, ob Sie zusätzlich als nichterwerbstätige Person Beiträge schulden. Diese Statusfrage erklärt AHV-Beiträge ohne Erwerbstätigkeit.

Ebenso beweist eine Krankheitsphase allein keine Beitragslücke und keine vollständige Beitragsdeckung. Dafür muss die gesamte Beitragssituation geprüft werden. Mehr dazu finden Sie unter AHV-Beitragslücken verstehen.

Wobei FINAURA Sie unterstützt

Klarheit statt Unsicherheit

Klarheit über Ihre AHV-Situation

FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.

Auffälligkeiten verständlich erklärt

Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.

Brief bei Bedarf

Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.

Datenschutzfreundlich prüfen

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