Klarheit über Ihre AHV-Situation
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
AHV-Wissen
Frage
Auch während einer längeren Krankheit bleiben Sie grundsätzlich AHV-versichert. Die Beitragspflicht kann sich jedoch je nach Situation unterscheiden. Ob und wie AHV-Beiträge weiterbezahlt werden, hängt insbesondere davon ab, ob Sie weiterhin Lohn erhalten, Krankentaggelder beziehen oder eine IV-Rente erhalten.
Die AHV-, IV- und EO-Beiträge werden weiterhin direkt vom Lohn abgezogen.
Krankentaggelder gelten grundsätzlich nicht als massgebender AHV-pflichtiger Lohn. Deshalb werden darauf in der Regel keine AHV-Beiträge erhoben.
Besteht das Arbeitsverhältnis weiter, kann dies – abhängig von der gesamten Beitragssituation – zu Beitragslücken führen.
Auf der IV-Rente selbst werden keine AHV-Beiträge erhoben.
Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente unterliegen je nach persönlicher Situation der Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person.
Sind Sie verheiratet, müssen Sie unter Umständen keine eigenen Beiträge bezahlen.
Beitragslücken können entstehen:
Kontrollieren Sie insbesondere:
Aktuelle Richtwerte für 2026
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen