AHV-Wissen

AHV-Beiträge bei Unfall

Fachlich geprüft: Oktober 2026 · Gültig für 2026

Muss ich AHV-Beiträge bezahlen, wenn ich einen Unfall hatte?

Direkte Antwort

Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit kommt es darauf an, wer die Zahlung leistet. Eine Entschädigung des Arbeitgebers kann massgebender AHV-Lohn sein. Eine qualifizierende Leistung des Unfallversicherers nach UVG gehört dagegen nicht zum massgebenden Lohn.

Unfalltaggeld und Arbeitgeberzuschuss

Zahlt der Unfallversicherer das Taggeld und ergänzt der Arbeitgeber diesen Betrag, sind die beiden Bestandteile getrennt zu behandeln. Wo die Voraussetzungen erfüllt sind, ist nur der Arbeitgeberzuschuss beitragspflichtiger Lohn; das qualifizierende UVG-Taggeld bleibt ausserhalb des massgebenden Lohns.

Persönlichen Beitragsstatus separat prüfen

Die Einordnung der Zahlung beantwortet nicht automatisch, ob zusätzlich eine Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person besteht. Diese Frage gehört zu AHV-Beiträge ohne Erwerbstätigkeit.

Ein Unfall beweist weder eine Beitragslücke noch eine vollständige Beitragsdeckung. Ob die Beitragspflicht für den Zeitraum erfüllt ist, muss separat geprüft werden. Die Einordnung erklärt AHV-Beitragslücken verstehen.

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