Klarheit über Ihre AHV-Situation
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
AHV-Wissen
Frage
Auch nach einem Unfall bleiben Sie grundsätzlich AHV-versichert. Ob weiterhin AHV-Beiträge geschuldet sind, hängt jedoch davon ab, ob Sie weiterhin Lohn beziehen oder ausschliesslich Leistungen der Unfallversicherung erhalten.
Die AHV-, IV- und EO-Beiträge werden weiterhin vom Lohn abgezogen.
Unfalltaggelder der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) gehören nicht zum massgebenden AHV-pflichtigen Lohn. Darauf werden grundsätzlich keine AHV-Beiträge erhoben.
Auf UVG-Invalidenrenten werden keine AHV-Beiträge erhoben. Je nach persönlicher Situation besteht jedoch eine Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person.
Beitragslücken können insbesondere entstehen:
Kontrollieren Sie insbesondere:
Aktuelle Richtwerte für 2026
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen