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AHV-Wissen
Frage
Erziehungsgutschriften sind ein wichtiger Bestandteil der AHV-Rentenberechnung. Sie berücksichtigen die Erziehungsarbeit von Eltern mit Kindern unter 16 Jahren. Dabei handelt es sich weder um eine Auszahlung noch um zusätzliche AHV-Beiträge.
Stattdessen erhöhen Erziehungsgutschriften das für die Rentenberechnung massgebende durchschnittliche Einkommen. Dadurch kann sich die spätere AHV-Altersrente verbessern.
Für jedes Kalenderjahr, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird grundsätzlich eine Erziehungsgutschrift angerechnet.
Pro Kalenderjahr wird unabhängig von der Anzahl der Kinder grundsätzlich nur eine einzige Erziehungsgutschrift angerechnet. Mehrere Kinder in derselben Phase führen daher nicht zu einer Verdoppelung des jährlichen Betrags.
Beispiel zur Gesamtdauer: Haben Sie zwei Kinder mit einem Altersunterschied von sechs Jahren, können Erziehungsgutschriften grundsätzlich während eines längeren Zeitraums berücksichtigt werden. Für das erste Kind werden die Jahre bis zum 16. Geburtstag berücksichtigt. Durch den Altersunterschied verlängert sich dieser Zeitraum beim zweiten Kind um weitere sechs Jahre. Insgesamt ergibt sich in diesem Beispiel ein Zeitraum von 22 Jahren (16 + 6), in dem Erziehungsgutschriften berücksichtigt werden können.
Leben die Eltern gemeinsam und teilen sich die elterliche Sorge, wird die Erziehungsgutschrift in der Regel je zur Hälfte berücksichtigt. Je nach Familien- und Betreuungssituation können jedoch andere gesetzliche Regelungen gelten.
Erziehungsgutschriften werden nicht laufend gutgeschrieben. Sie werden erst bei der Berechnung der AHV-Altersrente berücksichtigt.
Wichtig: Erziehungsgutschriften befreien nichterwerbstätige Personen nicht von ihrer AHV-Beitragspflicht. Ob eigene Beiträge bezahlt werden müssen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht.
Sie ersetzen keine fehlenden Beitragsjahre, sondern erhöhen das für die Rentenberechnung massgebende durchschnittliche Einkommen.
Viele Personen glauben, Erziehungsgutschriften seien eine Auszahlung oder ein angespartes Guthaben. Das stimmt nicht.
Ebenfalls häufig wird angenommen, dass Erziehungsgutschriften fehlende AHV-Beitragsjahre ersetzen. Auch das ist nicht richtig. Sie wirken sich auf das durchschnittliche Einkommen für die Rentenberechnung aus, schliessen jedoch keine Beitragslücken.
Prüfen Sie Ihren IK-Auszug auf vollständige Beitragsjahre. Falls Sie Kinder erzogen haben, empfiehlt sich zusätzlich eine Abklärung bei Ihrer Ausgleichskasse, wie Erziehungsgutschriften in Ihrer persönlichen Rentenberechnung berücksichtigt werden.
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Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
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Quellen