Klarheit über Ihre AHV-Situation
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AHV-Wissen
Frage
Betreuungsgutschriften sind ein wichtiger Bestandteil der AHV-Rentenberechnung. Sie berücksichtigen Personen, die pflegebedürftige nahe Angehörige betreuen. Dabei handelt es sich weder um eine Auszahlung noch um zusätzliche AHV-Beiträge.
Stattdessen erhöhen Betreuungsgutschriften das für die Rentenberechnung massgebende durchschnittliche Einkommen. Dadurch kann sich die spätere AHV-Altersrente verbessern.
Betreuungsgutschriften werden in der Regel jährlich bei der zuständigen Ausgleichskasse geltend gemacht.
Die berücksichtigten Jahre werden im Individuellen Konto (IK) vorgemerkt. Die eigentliche Anrechnung erfolgt jedoch erst bei der Festlegung Ihrer AHV-Altersrente.
Wichtig: Betreuungsgutschriften befreien nichterwerbstätige Personen nicht von ihrer AHV-Beitragspflicht. Ob eigene Beiträge bezahlt werden müssen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht.
Betreuungsgutschriften schliessen keine Beitragslücken und ersetzen keine fehlenden Beitragsjahre.
Viele Personen glauben, Betreuungsgutschriften seien eine Auszahlung oder ein Pflegegeld. Das stimmt nicht.
Ebenfalls häufig wird angenommen, dass Betreuungsgutschriften fehlende AHV-Beitragsjahre ersetzen. Auch das ist nicht richtig. Sie wirken sich auf das durchschnittliche Einkommen für die Rentenberechnung aus, schliessen jedoch keine Beitragslücken.
Wenn Sie regelmässig einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen betreuen, empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung mit Ihrer zuständigen Ausgleichskasse.
Aktuelle Richtwerte für 2026
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Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen