AHV-Wissen

IK-Auszug berichtigen

Wie kann ich einen Fehler im IK-Auszug berichtigen?

Direkte Antwort

Wenn Sie einen Fehler im Individuellen Konto (IK) feststellen, können Sie bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse eine Berichtigung verlangen. Voraussetzung ist, dass Sie den beanstandeten Eintrag nachvollziehbar begründen und – soweit möglich – mit geeigneten Unterlagen belegen.

Verständliche Erklärung

Fehler im IK-Auszug können verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise wurden Einkommen nicht oder falsch gemeldet, einem anderen Konto zugeordnet oder nachträglich noch nicht verarbeitet. Deshalb sollte jeder Eintrag sorgfältig mit den eigenen Lohnausweisen und weiteren Unterlagen verglichen werden.

Die Ausgleichskasse prüft anschliessend den Sachverhalt und entscheidet, ob eine Berichtigung vorgenommen wird. Je vollständiger die eingereichten Unterlagen sind, desto einfacher lässt sich der Fall in der Regel beurteilen.

Als Nachweise eignen sich insbesondere:

  • Lohnausweise
  • Lohnabrechnungen
  • Arbeitsverträge
  • Bankbelege über Lohnzahlungen
  • Weitere Unterlagen, welche die Beschäftigung oder das Einkommen belegen

Wichtige Ausnahmen und Stolpersteine

Wer Unstimmigkeiten feststellt, sollte die Berichtigung möglichst innert 30 Tagen nach Zustellung des IK-Auszugs bei der zuständigen Ausgleichskasse verlangen. Je früher ein Fehler abgeklärt wird, desto einfacher ist die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen.

Nicht jede Abweichung ist automatisch ein Fehler. Einkommen des laufenden Jahres erscheinen noch nicht im IK-Auszug. Auch Einkommen des Vorjahres können noch fehlen, wenn die entsprechenden Meldungen noch nicht verarbeitet wurden. Bei Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen werden Einträge teilweise erst vorgenommen, nachdem die Beiträge definitiv festgesetzt wurden.

Was jetzt sinnvoll ist

Vergleichen Sie Ihren IK-Auszug sorgfältig mit Ihren persönlichen Unterlagen. Falls Sie eine Abweichung feststellen, reichen Sie möglichst früh ein Berichtigungsbegehren bei der Ausgleichskasse ein, die auf Ihrem IK-Auszug beim beanstandeten Eintrag aufgeführt ist. Legen Sie die entsprechenden Nachweise wie Lohnausweise, Lohnabrechnungen oder Arbeitsverträge bei.

  • Frist für Berichtigungsbegehren30 Tage nach Zustellung des IK-Auszugs

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